1. Geltungsbereich 
  1. Die nachfolgenden Bedingungen von NEODESIGNS, An der Industriebahn 12, 13088 Berlin (nachfolgend NEO genannt) gelten für alle zwischen NEO und dem Mieter abgeschlossenen Verträge über die Vermietung von nachhaltig hergestellten und Vintage Möbeln und Leuchten. Mit Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen im vollen Umfang einverstanden. 
  1. Mieter im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
  1. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher oder englischer Sprache. 
  1. Der Vertragstext wird von NEO gespeichert. NEO sendet dem Mieter die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die Personendaten und Bestelldaten kann der Mieter überdies jederzeit von NEO per E-Mail verlangen. Die aktuelle Datenschutzerklärung findet der Mieter zu jeder Zeit auf der Webseite www.neodesigns.de 
  1. Vertragsabschluss 
  1. Alle Angebote sind unverbindlich in Bezug auf Liefermöglichkeit, Verfügbarkeit und Design. 
  1. Die Darstellung der Mietsobjekte auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 
  1. Der Mieter kann entweder über die auf der Webseite angegebenen Kontaktdaten oder das Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage zum Abschluss eines Mietvertrages oder eine Buchungsanfrage an NEO übersenden. 
  1. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Mieter das erhaltene Angebot mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt. 
  1. Gegenstand der Leistung 

Der Umfang der von NEO geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen     Auftragsbestätigung, dem Angebot und diesen Vertragsbedingungen. 

  1. Mietpreise 
  1. Es gelten ausschließlich die Mietpreise in den jeweils aktuellen Verzeichns von NEO. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung. 
  1. Wenn der Mietwert der Objekte unter 400,00 EUR liegt, wird ein Mindestmietpreis von 400,00 EUR in Rechnung gestellt.  
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten sämtliche Preise gegenüber Unternehmern brutto inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 
  1. Kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Transportdienstleistungen, Auf- und Abbau, Dekoration, Vertragen und Einsammeln der Mietobjekte sind nicht im Mietpreis enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. 
  1. Kaution 
  1. NEO verlangt eine Kaution, diese beträgt mindestens 30% des Gesamtwiederbeschaffungswertes der Mietobjekte und kann je nach Art des Ereignisses und Wert der Mietobjekte auf bis zu 100% erhöht werden. Die Kaution ist vor Übergabe der Mietsobjekte fällig und wird dem Mieter genau mitgeteilt. 
  1. Eventuelle Schäden oder Verluste an/ von Mietobjekten oder offene Forderungen werden mit der Kaution nach Rückgabe der Mietobjekte verrechnet. Die Differenz wird auf das Konto des Mieters zurückerstattet. Sollte der vereinbarte Kautionsbetrag nicht ausreichen, um sämtliche entstandenen Schäden oder Verluste zu decken, so ist der Mieter verpflichtet, die Differenz unverzüglich auszugleichen. 
  1. Mietdauer 
  1. Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den in der jeweiligen Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkten. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Die Mietdauer beträgt mindestens zwei Tage und beinhaltet jeweils den Empfangs- und Rückgabetag.  
  1. Wenn nicht anders vereinbart können die Mietobjekte von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 19:00 Uhr abgeholt und zurückgebracht werden. 
  1. NEO stellt das Mietobjekt spätestens zu Beginn der Mietzeit zur Abholung bereit. 
  1. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Abholung der Mietobjekte an den Mieter oder einen von ihn beauftragten Dritten. Das Mietverhältnis endet mit der Rücklieferung der Mietobjekte durch den Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen.   
  1. Zahlungsbedingungen 
  1. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen 
  1. Bei Zahlungsverzug behält sich NEO vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und/ohne unverzüglich und ohne Anerkennung von jeglichen Ansprüchen vom Vertrag zurückzutreten.  
  1.  Eine Aufrechnung, Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht stehen dem Mieter nicht zu. Auch Wechselgeschäfte oder die Möglichkeit zu Teilzahlungen sind nicht zulässig. 
  1. Rücktritt des Mieters-Stornierung der Bestellung 
  1. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, wird eine Stornogebühr berechnet. Eine Stornierung muss stets in Textform erfolgen.  
  1. Folgende Kosten werden berechnet: 
  • 30% des Mietpreises bis 60 Tage vor Abholung 
  • 60% des Mietpreises bis 14 Tage vor Abholung 
  • 90% des Mietpreises ab dem 14. Tag vor Abholung 
  1. Es steht dem Mieter frei, im Einzelfall nachzuweisen, dass NEO tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu ersetzen. 
  1. Übergabe und Rückgabe der Mietobjekte 
  1. Die Übergabe und Rückgabe der Mietobjekte erfolgt persönlich durch NEO oder dessen Beauftragten. Bei Übergabe ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich zu rügen. 
  1. Der Transport der Mietobjekte erfolgt durch den Mieter auf seine Kosten und Gefahr. Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist NEO berechtigt, eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. 
  1. Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jegliche Schäden. Die Mietobjekte sollten nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches für den Transport dieser geeignet ist. Die Mietobjekte sind im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen zu sichern 
  1. Die Mietobjekte sind nach Ablauf der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. Bei Rücknahme der Mietobjekte werden diese von NEO auf entstandene Schäden überprüft. Transportschäden sind NEODESIGNS sofort zu melden und schriftlich anzuzeigen. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Mieter NEO den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.  
  1. Eigentumsvorbehalt 
    Die Mietsache bleibt auch über den gesamten Mietzeitraum von NEO. 
  1. Haftung 
  1. NEO haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  1. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  1. Datenschutz 
  1. NEO erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und/oder der Mieter eingewilligt hat. 
  1. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Mieters durch NEO finden sich in der Datenschutzerklärung von NEO. 
  1. Schlussbestimmungen 
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) 
  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von NEO, soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.